Bei Plattformarbeit droht in Europa ein Flickenteppich

ITK

Mittwoch, 24. April 2024 um 16:17

EU-Parlament will heute umstrittene Richtlinie beschließen

Mitgliedsstaaten sollen eigenständig Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger Plattformarbeit von abhängiger Beschäftigung festlegen

BITKOM

Berlin, 24. April 2024
Ob Fahrer von Lieferdiensten oder hochqualifizierte Softwareentwicklerinnen: Jobs und Tätigkeiten, die über eine digitale Plattform vermittelt werden, sollen in der EU künftig einheitlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung handelt. Eine entsprechende Richtlinie will das EU-Parlament heute beschließen. Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom wird das Ziel einer EU-weiten Harmonisierung mit der Richtlinie verfehlt. „EU-Parlament und Rat haben sich vor der umstrittenen und schwierigen Frage gedrückt, welche Indikatoren eine selbstständige von einer unselbstständigen Arbeit unterscheiden. Stattdessen sollen die einzelnen Mitgliedstaaten dies nun eigenständig definieren. Dadurch wird ein Flickenteppich nationaler Regelungen entstehen, der neue Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten schafft“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Auch das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste zu gewährleisten, werde so nicht erreicht. „Bei einigen Cloud-Work-Plattformen werden Projekte häufig durch Plattformtätige aus unterschiedlichen Ländern durchgeführt. Für sie gelten künftig unterschiedliche Regeln und Kriterien. Statt einen europäischen digitalen Binnenmarkt zu entwickeln, schafft die EU Voraussetzungen für neue Grenzen in der digitalen Welt.“

Nach Ansicht des Bitkom muss das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland präzise die Kriterien definieren, wann kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dazu solle gehören, dass der Plattformtätige angebotene Aufgaben annehmen oder ablehnen darf, sich seine Arbeitszeit frei einteilt, auch Dritten einschließlich Konkurrenten seine Dienste anbieten darf und Subunternehmen einsetzen kann. „Es muss außerdem weiter möglich sein, dass Plattformen ihren Plattformtätigen freiwillige Leistungen anbieten, um deren soziale Absicherung zu unterstützen, ohne dass dadurch die Plattformtätigen als abhängige Beschäftigten eingestuft werden“, so Rohleder.

Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), IT-Beratung (IT-Consulting), Stellenmarkt, Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK), Digitalisierung, Jobs, Europäisches Parlament (EU-Parlament), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Software, IT-Services, Internet, Verbände

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